Elementarversicherung
- Die Elementarversicherung deckt Schäden durch bestimmte Naturgewalten ab.
- Erfasst sind u.a. Schäden durch Hochwasser und Überschwemmungen, Schnee und Lawinen, Erdbeben und Erdrutsche.
- Der Versicherungsschutz ist nur in Kombination mit einer Gebäude- bzw. Hausratversicherung zu vereinbaren.
- Die Beiträge werden durch die Objektlage und das Schadenrisiko, insbesondere das Hochwasserrisiko, beeinflusst.
- Ein Versicherungsvergleich empfiehlt sich.
Unbändige Naturgewalten können schnell ein ganzes Haus zerstören oder eine Wohnungseinrichtung vernichten. Gerade im Zeichen des Klimawandels sind solche Elementarschäden häufiger geworden. Die Wahrscheinlichkeit, als Immobilien-Eigentümer betroffen zu sein, mag im konkreten Einzelfall gering sein. Wenn der Fall eintritt, sind die finanziellen Folgen gravierend, nicht selten sogar existenzbedrohend. Gegen solche finanziellen Risiken ist Schutz mit einer Elementarversicherung möglich.
Was sind Elementarschäden?
Elementarschäden sind allgemein Schäden an Häusern und Hausrat, die durch das Einwirken von Naturgewalten entstehen. Dazu gehören typischerweise Schäden infolge von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, Schneedruck, Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbrüchen.
Die häufigsten Elementarschäden in unseren Breiten werden durch Sturm und Hagel verursacht, in den letzten Jahren haben außerdem Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen an Bedeutung zugenommen. Dabei gibt es erhebliche regionale Unterschiede. Das Risiko, von Sturm oder Hagel betroffen zu sein, ist zum Beispiel in den Nordsee-Küstengebieten und in den westlichen Randzonen Deutschlands wesentlich größer als im Osten der Bundesrepublik. Überschwemmungen sind naturgemäß bevorzugt im Bereich größerer Flüsse anzutreffen. Schnee- und Lawinenschäden konzentrieren sich auf die Gebirgsregionen im Süden. Erdbebenschäden treten dagegen – wenn überhaupt – im Südwesten der Bundesrepublik auf.
Elementarschäden in der Gebäude- und Hausratversicherung
Einige Elementarschäden sind bereits im Rahmen der „normalen“ Gebäude- und Hausratversicherung abgedeckt. Hier erübrigt sich der Abschluss einer Extra-Elementarversicherung:
Sturm- und Hagelschäden am Haus werden durch die Sturmversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung sowie durch die Hausratversicherung im Hinblick auf den Hausrat abgedeckt.
Blitzschäden sind bei Gebäuden durch die Feuerversicherung im Rahmen der Gebäudeversicherung erfasst. Der Versicherungsschutz erstreckt sich sowohl auf unmittelbare Schäden durch Blitzschlag, als auch auf Kurzschluss- und Überspannungsschäden. Die Hausratversicherung leistet bei Blitzschäden ebenfalls, Überspannungsschäden sind allerdings häufig nicht automatisch mitversichert.
Erweiterter Schutz durch die Elementarversicherung
Eine Elementarversicherung bietet finanziellen Schutz bei Elementarschäden, die nicht bereits durch die Gebäude- bzw. Hausratversicherung erfasst sind. In der Regel gibt es die Elementarversicherung nur als optional vereinbaren Zusatzschutz, die Vereinbarung als separate Versicherung ist unüblich. Die Antragstellung erfolgt meist unkompliziert durch „Häkchensetzung“ im Rahmen eines Versicherungsantrags. Entsprechende Erweiterungen sind sowohl bei der Gebäude- als auch bei der Hausratversicherung möglich. Der Versicherungsschutz deckt Elementarschäden grundsätzlich immer komplett ab. Es ist also nicht möglich, einzelne Schadenrisiken selektiv zu versichern – also zum Beispiel Absicherung nur für Überschwemmungen oder nur für Lawinenschäden zu vereinbaren.
Es besteht generell keine Verpflichtung zum Abschluss einer Elementarversicherung. Sie ist freiwillig. Deutschlandweit ist ein gutes Drittel der Gebäude elementarversichert, wobei es große regionale Differenzen gibt. Spitzenreiter ist Baden-Württemberg mit einer Versicherunsabdeckung von rund 95 Prozent, beim Schlusslicht Bremen sind es dagegen nur 13 Prozent.
Leistungsfälle und Leistungsausschlüsse
Leistungen, Leistungsfälle und -ausschlüsse sind im Einzelnen in den Versicherungsbedingungen geregelt, die je nach Anbieter Unterschiede im Detail aufweisen. Bei diesen Elementarschäden leistet die Elementarversicherung üblicherweise:
- Überschwemmungen: sind gegeben, wenn Gewässer über die Ufer treten oder das Grundstück durch starke Regenfälle unter Wasser steht – typische Fälle für Versicherungsschutz. Schwierig wird es bei Grundwasser. Tritt Grundwasser an die Oberfläche und entstehen dadurch Überschwemmungen, greift der Versicherungsschutz. Steigt dagegen der Grundwasserspiegel und dringt Wasser von unten in den Keller ein, leistet die Elementarversicherung nicht. Abgrenzung und Ursachen-Nachweis können im Einzelfall schwierig sein. Grundsätzlich ausgeschlossen sind Leistungen bei Sturmflut-Schäden.
- Rückstau: entsteht, wenn Wasser aus Leitungsrohren infolge von Überschwemmungen oder Regen ins Haus gedrückt wird. Hier zahlt die Elementarversicherung ebenfalls – vorausgesetzt, es existiert eine funktionsfähige Rückstausicherung.
- Erdbeben, Erdsenkungen und Erdrutsche: bei diesen Schadenursachen ist Versicherungsschutz gegeben, sofern die Ereignisse naturbedingt sind. Haben sie dagegen menschliche Ursachen – zum Beispiel Schäden durch Bergbau oder Erdarbeiten – greift die Elementarversicherung nicht, da es sich um typische Haftpflichtschäden handelt.
- Schneedruck und Lawinen: Schäden durch Schneedruck entstehen, wenn ein Dach das Gewicht des Schnees nicht mehr trägt. Lawinen bezeichnen von Berghängen niedergehende Schnee- und Eismassen. In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, nicht jedoch für von Bäumen herabfallenden Schnee, der Schäden verursacht.
Hinweis
Elementarversicherungen gelten in der Regel nur bei ständig bewohnten Gebäuden, nicht dagegen bei Ferien- oder Gartenhäusern. Auch freistehende Garagen sind nicht automatisch mitversichert.Was übernimmt die Elementarversicherung?
Besteht eine Elementarversicherung als Erweiterung der Gebäudeversicherung, bietet sie im Schadensfall die Finanzierung folgender Leistungen:
- Trockenlegung und Sanierung des Gebäudes;
- Reparaturen am und im Gebäude;
- falls erforderlich den Abriss oder Abbruch;
- die Errichtung eines gleichwertigen Ersatzbaus.
Auch Kosten für Unterkunft oder Mietausfälle, weil das Gebäude vorübergehend nicht nutzbar ist, werden übernommen bzw. können mitversichert werden.
Elementarschadenschutz im Rahmen der Hausratversicherung bedeutet:
Übernahme der Kosten für Reparaturen des beschädigten Inventars und Erstattung des Wiederbeschaffungspreises bei Zerstörung oder Unbrauchbarkeit.
Hinweis
Bei der Elementarversicherung ist die Vereinbarung von Selbstbehalten üblich, so dass ein Teil der anfallenden Kosten selbst zu tragen ist. Die Versicherung leistet nur für darüber hinausgehende Schäden.Kosten der Elementarversicherung
Wie bei jeder Versicherung erfolgt auch bei der Elementarversicherung die Beitragskalkulation auf der Basis des individuellen Risikos, das hier wesentlich von der Objekt-Lage abhängt. Von besonderer Bedeutung für die Beitragsbemessung ist das Risiko von Hochwasser. Zu diesem Zweck haben die Versicherer ganz Deutschland in ein vierstufiges System von Risikozonen (ZÜRS – Zonierungssystem für Überschwemmungen, Rückstau und Starkregen) bzw. Gefährdungsklassen eingeteilt. Dabei bedeutet:
- Zone 1: Hochwasser weniger als alle 200 Jahre
- Zone 2: Hochwasser alle 50 – 200 Jahre
- Zone 3: Hochwasser alle 10 – 50 Jahre
- Zone 4: Hochwasser mindestens alle 10 Jahre.
Jeder Anbieter legt dabei seine ZÜRS-Zonen selbst fest, was durchaus zu unterschiedlichen Einstufungen für ein- und dasselbe Objekt mit entsprechenden Beitragskonsequenzen führen kann. Bei stark hochwassergefährdeten Objekten (Zone 4) wird der Versicherungsschutz nicht selten abgelehnt oder er ist mit hohen Risikozuschlägen bzw. zusätzlichen Auflagen (Schutzmaßnahmen) verbunden.
Ebenfalls regional unterschiedlich wird das Erdbebenrisiko bewertet und fließt entsprechend in die Beitragskalkulation ein. Die übrigen Elementargefahren werden dagegen üblicherweise mit einheitlichen Beitragsbestandteilen berücksichtigt.
Für wen lohnt sich die Elementarversicherung?
Der Abschluss einer Elementarversicherung ist eine Abwägungsentscheidung. Den zu zahlenden Beiträgen bei vergleichsweise geringer Wahrscheinlichkeit eines Schadens steht im Ernstfall die hohe, ggf. sogar existenzielle finanzielle Belastung bei fehlendem Versicherungsschutz gegenüber.
Die Elementarversicherung sollte zumindest immer dann in Betracht gezogen werden, wenn das Gebäude in einem Gebiet liegt, das ein erhöhtes Schadenrisiko im Hinblick auf mindestens eine der genannten Elementargefahren aufweist. Sie ist in diesem Zusammenhang nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter zu empfehlen, um wertvollen Hausrat gegen Elementarschäden abzusichern.
Worauf Sie achten sollten
Da die Elementarversicherung fast immer in Kombination mit einer Gebäudeversicherung und/oder einer Hausratversicherung erfolgt, wird die Entscheidung für einen bestimmten Anbieter oder Tarif im Rahmen der Gesamtbeurteilung des kompletten Versicherungsschutzes erfolgen.
Bei der Bewertung des Zusatzbausteins Elementarversicherung ist vor allem die Beitragshöhe ausschlaggebend. Dabei lohnt sich ein Vergleich durchaus, denn die Beiträge weisen eine erhebliche Bandbreite auf, was nicht zuletzt durch unterschiedliche Risikoeinstufungen bei den Versicherern bedingt ist. Auch die Höhe des Selbstbehaltes ist beim Vergleich zu berücksichtigen, denn er variiert ebenfalls.
Daneben sollten Sie genauer auf die Versicherungsbedingungen schauen. Wenn auch die wesentlichen Leistungsfelder bei allen Versicherungen weitgehend deckungsgleich sind, gibt es doch Unterschiede im Detail. Sie betreffen zum Beispiel die Absicherung von Garagen oder Nebengebäuden. Was bei einem Versicherer automatisch im Versicherungsschutz enthalten ist, muss woanders extra versichert werden. Auch auf Wartezeiten sollten Sie achten. Üblich sind Wartezeiten von zwei bis sechs Monaten, ehe der Versicherungsschutz greift.
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