Feuerversicherung

  • Die Feuerversicherung tritt bei Gebäudeschäden durch Feuer, Brand, Explosion und Blitzschlag ein.
  • Im Unterschied zu früher ist der Versicherungsabschluss nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben.
  • Viele Banken verlangen bei Baufinanzierungen den Versicherungsabschluss.
  • Die Feuerversicherung gilt nur für das fertige Gebäude.
  • In der Bauphase hilft eine Feuerrohbauversicherung weiter.
Bricht in einem Gebäude ein Feuer aus, können die Flammen binnen kürzester Zeit sämtliche Gewerke zerstören. Neben der Immobilie selbst können auch fest installierte Einrichtungen sowie Außenanlagen beschädigt werden. Weil ein solcher Schadenfall nicht selten die eigene Existenz bedroht, empfiehlt sich eine Feuerversicherung für jeden Immobilienbesitzer.

Feuerversicherung nicht zwingend vorgeschrieben

Bei der Feuerversicherung handelt es sich um eine der ältesten Versicherungszweige auf dem deutschen Versicherungsmarkt. In der Wohngebäudeversicherung ist sie neben der Leitungswasser– sowie Sturm- und Hagelversicherung schon seit vielen Jahren ein fester Bestandteil. Über den Abschluss einer Feuerversicherung kann jeder Gebäudeeigentümer frei entscheiden, zumal es sich hierbei um keine Pflichtversicherung handelt. Dies gilt zumindest seit dem Jahr 1994, da zuvor in manchen Bundesländern noch eine staatliche Pflichtversicherung gegen die Gefahr Feuer zu vereinbaren war. Eine Feuerversicherung konnte damals ausschließlich bei diesem staatlichen Monopolversicherer abgeschlossen werden. Seit der Marktöffnung im Jahr 1994 wird die Wohngebäudeversicherung von einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften angeboten. Auch wenn der Abschluss einer Feuerversicherung nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist, handelt es sich dennoch um eine sehr wichtige Absicherung, auf die nicht verzichtet werden sollte. Schließlich kann ein Wohnungsbrand im Extremfall mit einem Totalschaden der Immobilie einhergehen.

Wovon der Beitrag einer Feuerversicherung abhängt

Der Beitrag in der Feuerversicherung ist zumeist deutlich preiswerter als eine Leitungswasserversicherung und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Eine entscheidende Rolle spielt hierbei die Bauweise. Teurer wird es etwa bei Holzkonstruktionen (z.B. Massivholz-, Holzfertigbau). Mit einem Zuschlag ist auch dann zu rechnen, wenn die Fassade des Gebäudes brennbare Materialien aufweist, beispielsweise Holzschindeln, Werzalit oder Holzbrettverschalungen. Schiefer-, Zementfaserplatten, Profilbleche, Klinkersteine sowie Putz werden hingegen als nicht brennbar eingestuft. Bei Mischbauweisen ist oft eine Direktionsanfrage erforderlich, wobei sich der Beitrag zumeist danach richtet, welche Materialien überwiegen. Ein weiches Dach (z.B. aus Stroh, Schild, Ried, Holz) führt regelmäßig nicht nur zu Beitragszuschlägen, sondern bei so manchem Versicherer sogar zur Ablehnung des Antrages. Von Bedeutung ist neben der Wohnfläche auch, ob das Dachgeschoss ausgebaut, das Gebäude unterkellert ist oder ein Selbstbehalt vereinbart wird. Darüber hinaus kann die Höhe des Beitrages noch von folgender Gebäudeausstattung beeinflusst werden:

  • Photovoltaikanlage
  • Solaranlage
  • Wand-, Decken oder Fußbodenheizung
  • Anlagen zur Erdwärmegewinnung (Geothermie)
  • Wärmepumpe/Klimaanlage
  • Schwimmbecken
  • Edelholztüren, Leichtmetall-, Holzsprossenfenster
  • Hochwertige sanitäre Einrichtungen (z.B. vergoldete Wasserhähne)
  • Natursteinböden oder hochwertige Teppichböden

Welche Leistungen die Feuerversicherung umfasst

Eine Feuerversicherung bietet primär Versicherungsschutz gegen folgende Gefahren:

Feuer
Brand
Explosion
Blitzschlag

Kosten der Gebäudeversicherung

Bei einem Feuer handelt es sich um einen Verbrennungsvorgang mit Lichterscheinung (Funken, Glut, Flamme). Dieses muss durch einen bestimmungsgemäßen Herd (z.B. Zigarette, Feuerzeug, Kerze, Kamin, Öfen aller Art) entstanden sein oder diesen verlassen haben. In der Regel besteht hierbei Versicherungsschutz nicht nur für die eigentliche Immobilie, sondern auch für Gebäudebestandteile (z.B. Einbaumöbel, -küchen), Gebäudezubehör (z.B. Briefkasten-, Klingelanlagen oder Müllboxen) sowie Grundstückbestandteile (z.B. Gehwegbefestigungen, Pergolen, Masten, Hundehütten oder Hecken).

Eine Feuerversicherung mit einem umfassenden Leistungsumfang deckt darüber hinaus auch folgende Schäden und Kosten ab:

Rauch-/und Rußschäden

Zumeist sind diese lediglich als Folge eines Brandes mitversichert. Einige Versicherer übernehmen die Kosten auch dann, wenn dem Rauch- und Rußschaden kein Feuer vorausgeht. Dies ist etwa bei einem Kabelbrand der Fall, welcher nicht mit einer Flamme einhergeht.

Nutzwärmeschäden

Entstehen dadurch, dass versicherte Sachen einem Nutzfeuer ausgesetzt sind. So kann es vorkommen, dass der Schornstein Schaden nimmt, weil sich Rußablagerungen im Kamin entzünden.

Seng- und Schmorschäden

Diese sind oft ausgeschlossen, weil sie ohne Feuer entstehen. Denkbar ist etwa ein Stück glühende Kohle oder glimmende Zigarettenasche, die auf den Teppich fällt und dort etwa Löcher hinterlässt.

Überspannungsschäden durch Blitz

Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland laut Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) über 400.000 Blitz- und Überspannungsschäden. Von solchen Schäden, die stets durch den Blitzeinschlag in Antennen-, Telefon- oder Stromleitungen entstehen, können alle angeschlossenen, elektronischen Geräte betroffen sein.

Aufwendungen für Entfernung, Wiederaufforstung und Rekultivierung

Werden durch einen Brand Bäume und gärtnerische Anlagen auf dem Grundstück zerstört, übernehmen einige Versicherer die Kosten für die Entfernung und Wiederaufforstung der Bäume sowie für die Rekultivierung der gärtnerischen Anlage.

Eine Feuerversicherung trägt ferner auch Kosten für Löschwasserschäden, die durch einen Feuerwehreinsatz entstehen.

Feuerrohbauversicherung - Versicherungsschutz in der Bauphase

Der Abschluss einer Feuerversicherung ist auch schon vor Fertigstellung und Abnahme der Immobilie sinnvoll. Schließlich kann es bereits während der Bauphase zu einem schwerwiegenden Brandschaden kommen. Gegen Risiken wie Brand, Feuer und Blitzschlag können sich Bauherren mit einer Feuerrohbauversicherung absichern. Wer sich in dieser Zeit zusätzlich auch gegen Sturm-, Hagel- und Leitungswasserschäden versichern möchte, muss eine sogenannte Bauleistungsversicherung vereinbaren.

Steuerrechtliche Behandlung

Im Vergleich zu den meisten anderen Versicherungsprodukten, gilt in der Feuerversicherung ein ermäßigter Steuersatz. Anstelle von 19% fallen lediglich 13,20% an. Gewerbetreibende können zudem die Versicherungsbeiträge zu ihrer Feuerversicherung als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Möglich ist dies in voller Höhe, sofern die Feuerversicherung ausschließlich der Absicherung des Betriebs- und nicht des Privatvermögens dient.

Vergleich der Feuerversicherung lohnt

Aufgrund der großen Anzahl an Angeboten lohnt für Versicherungsinteressenten die Hinzuziehung eines kostenfreien und unverbindlichen Versicherungsvergleichs. Hierbei sind folgende Punkte zu berücksichtigen:

Angaben zum Gebäude

Neben der genauen Bauweise und Konstruktion des Gebäudes sollte auch die beitragsrelevante Ausstattung erfasst werden. Hierzu zählen etwa Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Klimaanlangen oder Schwimmbecken. Gerade auch bei Gewerbegebäuden kommt es sehr stark auf einen individuellen Versicherungsschutz an.

Leistungsvergleich

Die Leistungen auf dem Markt fallen teilweise sehr unterschiedlich aus. Genau aus diesem Grund sollte der Leistungsinhalt im Hinblick auf den eigenen Bedarf überprüft werden. Ein Vergleichsrechner stellt die Leistungen transparent und verständlich gegenüber.

Zusatzdeckungen

In vielen Fällen empfiehlt sich gleichzeitig der Abschluss einer Leitungswasser-, Sturm- und Elementarschadenversicherung. Auf diese Weise ist der Versicherungsnehmer rundum abgesichert.

Vergleich der wichtigsten Faktoren, die bei einer Gebäudeversicherung berücksichtigt werden müssten.


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Auf der Seite der Allianz können Sie sich weiter zur Versicherung beraten lassen:


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