Sturmversicherung
- Die Sturmversicherung tritt bei Schäden am Gebäude durch Sturm und Hagel ein.
- Als Sturm gilt dabei durch Wettereinwirkung verursachter Wind ab Windstärke acht.
- Die Versicherung leistet nur bei ordnungsgemäßem Verschließen von Fenstern und Türen.
- Der Abschluss der Sturmversicherung ist grundsätzlich freiwillig.
- In der Bauphase bietet die Bauleistungsversicherung Schutz bei Sturm- und Hagelschäden.
Was die Sturmversicherung unter Sturm versteht
Nicht jeder Schaden,der im Zuge einer Luftströmung entsteht, wird seitens der Versicherung als Sturmschaden gewertet. Denn von Sturm im versicherungsrechtlichen Sinn wird erst dann gesprochen, wenn eine Windbewegung von mindestens Windstärke 8 festgestellt wird. Die Windstärke wird hierbei anhand der sogenannten Beaufort-Skala festgelegt. Eine Windstärke von 8 entspricht hierbei einer Windgeschwindigkeit von 62 Kilometer pro Stunde. Fällt ein Ast bereits bei Windstärke 7 auf das Dach, erstattet die Versicherung in diesem Zusammenhang keine Schäden. Der im Jahr 1999 in Erscheinung getretene Sturm Lothar ging mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 140 km/h einher, doch nicht immer fällt die Einstufung der Windstärke so deutlich aus. Im Zweifel muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass Sturm die Schadenursache war. Möglich ist dies etwa durch
- Wetteramt: Hier können entsprechende Informationen eingeholt werden, welche die Windstärke bestätigen.
- Nachbarschaft: Bei Sturmschäden werden oft mehrere Gebäude in Mitleidenschaft gezogen. Demnach ist es hilfreich, wenn etwa auch der Nachbar Sturmschäden an der eigenen Immobilie feststellt.
- Menschliches Ermessen: (etwa wenn Schaden offensichtlich nur durch Sturm entstanden sein kann).
Welche Leistungen werden von der Sturmversicherung übernommen
- Schäden, welche ohne jeden Zweifel unmittelbar durch Sturm oder Hagel entstanden sind
- Schäden an dem versicherten Gebäude – inklusive verbundener Nebengebäude – nebst Gebäudezubehör (z.B. Klingelanlage), Gebäudebestandteile (z.B. Einbauküchen) sowie sonstigen Grundstücksbestandteilen (z.B. Gehwegbefestigungen, Pergolen, Masten, Grenzzäune) die indirekt durch Sturm entstehen. Etwa durch einen umgestürzten Baum oder durch Gegenstände, die durch die Luft gewirbelt werden.
- Schäden, welche infolge der genannten Schäden eintreten (Folgeschäden). Dies ist etwa dann der Fall, wenn das Dach wegfliegt und Starkregen die zuvor geschützte Zimmerdecke durchweicht
- Schäden durch Hagel
- Schäden an Gartenlauben, Geräteschuppen und weitere nicht verbundene Nebengebäude sind oftmals nur nach Sondervereinbarung mitversichert.
Tritt ein solcher Schaden auf, übernimmt eine Sturmversicherung folgende Kosten:
- Aufräumkosten, für das Wegschaffen beschädigter Gebäudeteile
- Schadenminderungs- und Schutzkosten, wenn etwa zerstörte Fenster provisorisch repariert werden müssen
- Nutzungsausfall (Mietausfall) bei vermieteten Gebäuden, sollte das Haus/die Wohnung unbewohnbar geworden sein
- Dekontaminationskosten, sofern etwa Heizöl ausläuft und das Erdreich oder Grundwasser verschmutzt
- Sachverständigenkosten, z.B. um die genaue Schadenhöhe und -ursache beziffern zu können
- Kosten für Preissteigerungen in der Zeit zwischen Schadeneintritt und Entschädigungszahlung
- Entfernen, Abtransport, Entsorgung und Wiederaufforstung umgestürzter Bäume (nur bei guten Tarifen)
- Rekultivierung gärtnerischer Anlagen (nur bei guten Tarifen)
Welche Schäden bzw. Kosten die Sturmversicherung nicht übernimmt
Eine Sturmversicherung deckt nicht alle erdenklichen Schadenfälle ab. Nicht versichert sind insbesondere:
- Schäden durch weitere Naturgefahren wie etwa Überschwemmung, Lawine, Schneedruck und Erdbeben. Hiergegen kann sich der Versicherungsnehmer mit einer
- Elementarschadenversicherung schützen.
- Schäden infolge Regenwasser, Schmutz oder Hagel, aufgrund nicht ordnungsgemäß geschlossener Fenster und Türen. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Öffnung durch Sturm verursacht wurde.
- Schäden an noch nicht bezugsfertigen Gebäuden (in der Bauphase empfiehlt sich der Abschluss einer Bauleistungsversicherung)
- Schäden an beweglichen Sachen im Freien (z.B. Gartenmöbel, -geräte).
Wie der Beitrag in der Sturmversicherung zustande kommt
Der Wohnort ist ein entscheidendes Kriterium, wenn es um die Kalkulation des Beitrages geht. Nachweislich treten Sturm- und Hagelschäden in bestimmten Teilen Deutschlands häufiger als in anderen Gegenden auf. Weil hier die Wahrscheinlichkeit eines Sturm- bzw. Hagelschadens höher ist, fällt die Versicherung teurer aus. Da ein Totalschaden an einem Gebäude mit zwei Geschossen zumeist niedrigere Kosten verursacht, als an einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnparteien, spielt auch die Bauweise des Hauses eine große Rolle. Ein massives Gebäude mit harter Dachung ist zudem günstiger, als ein Gebäude in Holzständerbauweise mit einem Ried- oder Strohdach.
Weshalb ein Tarifvergleich lohnt
Nicht jede Sturmversicherung entspricht der anderen. Gerade weil die Leistungen und Beiträge stark auseinanderklaffen können, sollten die einzelnen Versicherungsprodukte anhand eines Vergleichsrechners auf Herz und Nieren überprüft werden. Darüber hinaus sollten angehende Versicherungsnehmer folgende Punkte berücksichtigen:
Alle Gebäude berücksichtigen
Soll neben dem Hauptgebäude auch ein Nebengebäude wie Garage, Schuppen, Garten-, Geräte-, Gewächshaus etc. versichert werden, ist mit dem Versicherer zumeist eine Sondervereinbarung zu treffen. Nicht selten wird dabei der Wert des Nebengebäudes einfach auf die Versicherungssumme aufgeschlagen. Andere Versicherer gewähren kostenlosen Versicherungsschutz bei kleineren Gebäuden bis etwa 15 Quadratmeter oder sehen Zuschläge vor.
Leistungen genau vergleichen
Weit verbreitet ist die Begrenzung von Leistungen auf eine bestimmte Höchstsumme. Dies ist etwa bei der Entfernung umgestürzter Bäume oder bei der Rekultivierung gärtnerischer Anlagen der Fall. Ob solche Höchstgrenzen vorhanden sind, kann mit Hilfe eines Vergleichsrechners in Erfahrung gebracht werden.
Zusatzdeckungen
Auch eine Sturmversicherung bietet keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz gegen alle Naturgefahren. Keine Leistungen sind etwa bei Schäden durch Schneedruck, Sturmflut oder Erdsenkung vorgesehen. Dafür benötigt der Versicherungsnehmer eine Elementarschadenversicherung. Eine Feuer– und Leitungswasserversicherung erweitert den Versicherungsschutz auf Schäden durch Brand und Leitungswasser.
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